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  Nutzungsbedingungen

Regeln für die Nutzung des Internets in der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
(im Zusammenhang mit der Benutzungsordnung und der Hausordnung vom 4. 12. 2006)

Stand: November 2007

Die Nutzung der Internetdienste in den Räumen der Staatsbibliothek zu Berlin setzt die vorherige Kenntnisnahme der vorläufigen Regeln und Zustimmung zu diesen voraus. Durch das Akzeptieren dieser Regeln auf dem Bildschirm versichert der Benutzer, dass er die Benutzungsregelungen der SBB-PK für die Internetdienstleistungen vollständig und gewissenhaft einhält.

Im Rahmen ihrer Dienstleistungsaufgaben als wissenschaftliche Universalbibliothek bietet die Staatsbibliothek zu Berlin ihren Benutzern den Zugang zum Internet an. Dabei nutzt sie die Kommunikationsmöglichkeiten des Datennetzes WIN, zu dem sie als Mitglied des DFN, des Deutschen Forschungsnetzes, Zutritt hat.
Die Mitglieder des DFN haben 1994 (geändert 2001) eine Benutzungsordnung für das Zusammenwirken der Anwender ihrer Kommunikationsdienste beschlossen, die sowohl die Pflichten der Anbieter als auch die der Endnutzer regelt. Es wird erwartet, dass jede Einrichtung ihre Endnutzer von dieser Benutzungsordnung in Kenntnis setzt und für ihre Einhaltung sorgt.
Im Folgenden sind die Nutzungsbedingungen der Anwender der Kommunikationsdienste zusammengefasst. Die gesamte Benutzungsordnung findet man im Internet unter
http://www.dfn.de/content/dienstleistungen/dfninternet/benutzungsordnung/
Diese Benutzungsordnung des DFN kann auch an den Auskunftsstellen eingesehen werden.

Generell gilt für die Nutzung des Internets in der Staatsbibliothek zu Berlin die gleiche Regelung, die auch für die Nutzung von Büchern und anderen Medien gilt. Nach § 1 der Benutzungsordnung dient die Bibliothek "der Literaturversorgung von Wissenschaft und Forschung, Lehre und Studium sowie dem dienstlichen Literaturbedarf von Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus steht sie mit ihren Beständen, Informationsmöglichkeiten und Dienstleistungen jedermann für berufliche Arbeit, Allgemein- und Weiterbildung zur Verfügung."
Auf Anstoß erregende oder gesetzeswidrige Internetadressen muss verzichtet werden, wobei bei letzteren auf die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht verwiesen wird.

Die Benutzung der Internetarbeitsplätze erfordert den Besitz eines gültigen, kostenpflichtigen Bibliotheksausweises der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (Monats- oder Jahreskarte).

Als missbräuchlich ist neben der gesetzeswidrigen Nutzung auch ein Verhalten zu bezeichnen, das folgende, nicht abschließend aufgeführte Sachverhalte widerspiegelt:

  • unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d.h. mangels Zustimmung unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzer
  • Vernichtung von Daten und Programmen, d.h. Verfälschung und/oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzer - insbesondere durch die "Infizierung" mit Computerviren
  • Netzbehinderung, d.h. Behinderungen und/oder Störungen des Netzbetriebes oder anderer netzteilnehmender Nutzer, z.B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz (etwa durch Versuche zum "Knacken" von Passwörtern) oder nicht angekündigte und/oder massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzer oder Dritter.
Dabei kann die Staatsbibliothek zu Berlin in begründeten Einzelfällen die im Rahmen der Netzüberwachung entstehende Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung hinzuziehen.

Die Staatsbibliothek zu Berlin ihrerseits übernimmt keine Haftung für Verlust, Veränderung oder Beschädigung der in ihren Benutzerworkspaces gespeicherten Daten. Ebenso schließt die Staatsbibliothek Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software bzw. die Verfügbarkeit der an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen beziehen.
Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen, z.B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen, Verletzungen des Urheberrechts oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste. Auch hier wird im begründeten Einzelfall bei Konflikten auf die oben erwähnte Protokollierung zurückgegriffen.
Die Staatsbibliothek haftet gegenüber dem Benutzer nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm aufgerufenen Internetseiten entstehen oder die ihm durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Die Benutzer haften für Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch die Benutzung an den Internet-Geräten der Staatsbibliothek entstehen. Gleiches gilt für die Übernahme der Schadenskosten, die durch die Weitergabe der Zugangsberechtigung an Dritte entstehen.
Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Netzwerkkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder Drucker oder verwandte Geräte an den Internet-Geräten zu nutzen.

Zeitliche und programmbezogene Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen sind möglich. Die Recherchezeiten können beschränkt werden.

Der Benutzer stimmt zu, dass die Staatsbibliothek zu Berlin zur Abweisung von Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Internetnutzung in den Räumen der Staatsbibliothek beziehen, einschränken kann.

Analog zu § 6 der Hausordnung dürfen auch Internetarbeitsplätze nicht vorbelegt ("reserviert") werden.

Dem Missbrauch des Angebotes wird durch Nutzungsausschluss und Haftung für schuldhaft verursachte Schäden begegnet.

Alle Bestimmungen der gültigen Benutzungsordnung gelten sinngemäß auch für die Internetarbeitsplätze.

Die Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz